Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Verwender / Anbieter:

WERK°STADT – Verein zur Förderung soziokultureller Freizeit- und Bildungsarbeit e.V.
Vertreten durch:
Dr. David Bunzel in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen
des WERK°STADT Verein zur Förderung soziokultureller Freizeit und Bildungsarbeit e.V.
Mannesmannstr. 6
58455 Witten
Telefon 02302 / 94894-0
Fax 02302 / 94894-18
E-Mail: Kontakt@werk-stadt.com

2. Anwendungsbereich der AGB

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Besucherinnen / Besuchern (nachfolgend als Kunden bezeichnet) und dem Verein WERK°STADT-Verein zur Förderung soziokultureller Freizeit- und Bildungsarbeit e.V. (WERK°STADT e.V.).

2.1 Vertragspartner

Der Verein WERK°STADT e.V. veranstaltet Veranstaltungen im Kulturzentrum WERK°STADT und an weiteren Orten. Erwirbt der Kunde von der WERK°STADT e.V. ein Ticket, so ist Vertragspartner der Verein WERK°STADT e.V.. Darüber hinaus unterliegen die Besucher der WERK°STADT sowie der vom Verein WERK°STADT e.V. veranstalteten Veranstaltungen den Verhaltensbedingungen, wie sie in Ziffer 4. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt sind.

Davon ausgenommen sind besonders im Ticketverkauf gekennzeichnete so genannte Fremdveranstaltungen. Bei solchen Fremdveranstaltungen vermittelt der Verein WERK°STADT  e. V.  lediglich Eintrittskarten oder andere angebotene Leistungen im Auftrag und im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Veranstalters. Bei dem Kauf von Tickets bei besonders gekennzeichneten Fremdveranstaltungen kommt nur ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem dortigen Veranstalter zustande. Dieser Veranstalter ist auch verantwortlich für die Erbringung und der Erfüllung der angebotenen Veranstaltungen bzw. Leistungen. Bei diesen Fremdveranstaltungen gelten also diese allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Allerdings unterliegen auch die Besucher der Fremdveranstaltungen den Verhaltensregeln in Ziff. 4 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2.2 Gültigkeit

Abgesehen von den oben genannten Fremdveranstaltungen gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für jedes Geschäft zwischen dem Verein WERK°STADT e. V. und dem Kunden. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.

Bei diesen Geschäften handelt es sich insbesondere (die Aufzählung ist nicht abschließend)

  • um den Kauf von Tickets für Veranstaltungen
  • das Verhalten des Kunden im Rahmen der Veranstaltungen , wie sie in Ziffer 4 dieser allgemeinen  Bedingungen aufgeführt sind.

3. Ticketverkauf

Alle Veranstaltungsangebote in den Veröffentlichungen sind lediglich Aufforderungen an den Kunden zur Abgabe eines Angebotes. Verträge zwischen dem Verein WERK°STADT e. V. und dem Kunden kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch den Verein WERK°STADT e.V. zustande.

3.1 Ticketpreise

Die Ticketpreise können den jeweiligen Veröffentlichungen entnommen werden. Im Zweifelsfall gelten die Preise auf dem Ticket. Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern die Veranstaltung mehrwertsteuerpflichtig ist. Vorverkaufs-, System-, Bearbeitungsgebühren und / oder Portogebühren sind nicht enthalten und können noch hinzukommen.

3.2 Prüfungspflichten des Kunden

Beim Erhalt des Tickets sind die Kartenaufdrucke (Vorstellung, Preisgruppe, Datum, Uhrzeit) sofort zu überprüfen. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.

3.3 Ermäßigungen, Behinderte

Für einen Teil der vom Verein WERK°STADT e. V. angebotenen Veranstaltungen werden reduzierte Eintrittspreise für ausgewiesene Gruppen gewährt. Ein Anspruch darauf, dass reduzierter Eintrittspreise bei einer bestimmten Veranstaltung gewährt werden, besteht nicht. Die Berechtigung im Sinne des Satzes 1 von Ziffer 3.3 ist beim Einlass durch Vorlage von entsprechenden Originaldokumenten nachzuweisen. Der entsprechende Nachweis ist auch beim Besuch der jeweiligen Veranstaltung mitzuführen. Kann die Berechtigung in diesem Fall nicht nachgewiesen werden, ist die Differenz zum regulären Eintrittspreis nach zu entrichten.

Behinderte zahlen den vollen Eintrittpreis, die ausgewiesene Begleitperson erhält freien Eintritt.

3.4 Programmänderungen

Eine Programm- und Besetzungsänderung sowie eine Veränderung von Anfangszeiten oder der Verlegung des Veranstaltungsortes berechtigt dann nicht zur Rückgabe der gekauften Tickets, wenn die Programmänderung dem Kunden zumutbar ist.

  • Die Veränderung der Anfangszeit ist zumutbar, wenn es sich um eine Verschiebung von maximal zwei Stunde am selben Veranstaltungstag handelt.
  • Die Verlegung des Veranstaltungsortes ist zumutbar, wenn der alternative Ort nicht weiter als 5 km von dem ursprünglichen Veranstaltungsort liegt und der alternative Veranstaltungsort adäquat ist.
  • Eine Programmänderung ist dann zumutbar, wenn sich die Änderungen nicht mehr als 25 % des Programms betrifft. Sollte ausnahmsweise trotz der oben genannten Zumutbarkeitskriterien die Änderungen für den Kunden unzumutbar sein, so hat der Kunde dies darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen.

Muss eine Programm- oder Besetzungsänderung oder eine Veränderung von Anfangszeiten oder die Verlegung des Veranstaltungsortes erfolgen, und ist diese dem Kunden nicht zumutbar, so ist die Erstattung des Ticketpreises nur möglich, wenn das Ticket vor dem Veranstaltungstermins zurück gegeben wird.

3.5 Kartenverlust

Für verlorene Eintrittskarten und nicht besuchte Veranstaltungen wird vom Verein WERK°STADT e. V. kein Ersatz geleistet.

3.6 Platzwahl

Bei bestuhlten Veranstaltungen besteht freie Platzwahl. Nach dem Beginn einer Veranstaltung besteht bei bestuhlten Veranstaltungen kein Anrecht mehr auf einen Sitzplatz.

3.7 Verspäteter Besuch

Zu spät kommende Besucher können nur Einlass finden, wenn dadurch die Veranstaltung nicht gestört wird. Es besteht in diesen Fällen kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.

3.8 Verlassen der laufenden Veranstaltung

Beim Verlassen der Veranstaltungsräumlichkeiten verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.

3.9 Reservierungen

Reservierungen kann der Verein WERK°STADT e. V. nicht annehmen.

3.10 Weiterverkauf von Eintrittskarten

Die Tickets sind zwar nicht höchstpersönlich und übertragbar. Der Erwerb von Ticket zum Weiterverkauf ist aber grundsätzlich untersagt. Ausnahmen hiervon bedürfen einer vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vereins WERK°STADT e.V.. Auch auf dem Veranstaltungsgelände ist ausschließlich der Verein WERK°STADT e.V. bzw. eine von ihm beauftragte Person oder Firma zum Verkauf von Eintrittskarten sowie von Waren und Dienstleistungen berechtigt.

3.11 Tickets im Internetverkauf oder Verkauf durch Versandt

Der Verein WERK°STADT e.V. bietet auch Ticketverkauf über das Internet an CTS Eventim AG (www.eventim.de).

Auf die dort angebotenen Freizeitgestaltungen, bei denen sich der Verein WERK°STADT e. V. verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraum zu erbringen, findet gemäß § 312 b Abs. 3 Ziffer 6 BGB das Widerrufs- bzw. Rückgaberecht bei Fernabsatzverträge keine Anwendung.

4. Verhaltenskodex in der WERK°STADT und im Jugendcafe Treff°

Sämtliche Besucher von Veranstaltungen in der WERK°STADT und im Jugendcafe Treff° haben folgenden Verhaltenskodex zu beachten:

  • den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
  • das Rauchen ist in der WERK°STADT nicht gestattet.
  • Veranstaltungen dürfen nicht gestört werden.
  • gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten.
  • das Mitbringen von eigenen Getränken und Essen ist nicht gestattet.
  • das Mitbringen von Waffen und als Waffen zu nutzenden Gegenständen ist nicht gestattet.
  • das Mitbringen von Stiften und Spraydosen ist nicht gestattet.
  • Bild, Video- und Tonaufzeichnungen sind aus urheberrechtlichen Gründen nicht erlaubt.
  • es ist ohne vorherige Zustimmung des Vereins WERK°STADT e.V. nicht erlaubt in der WERK°STADT und dem dazugehörigen  Freigelände oder an anderen Veranstaltungen bei denen der Verein WERK°STADT e.V. Veranstalter ist gewerbliche Aktivitäten (Marketing, Kartenverkauf usw.) zu betreiben.

Bei Zuwiderhandlungen ist der Verein WERK°STADT e.V. berechtigt von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und z.B. Anweisungen zu erteilen und / oder ein Hausverbot auszusprechen.

5. Haftung

Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Ferner haften wir bei schuldhaft verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

6. Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht

6.1

Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

6.2

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

7. Openair Veranstaltungen

Grundsätzlich werden die Open-Air-Veranstaltungen auch bei schlechtem Wetter stattfinden. Die Kunden werden aufgefordert, sich wetterfest zu kleiden.

Sollte es im Einzelfall aufgrund von Naturgewalten nicht möglich sein (Sturm, Erdbeben, Hochwasser oder sonstige Naturgewalten) die Veranstaltung durchzuführen, behält sich der Verein WERK°STADT e.V. vor, die Veranstaltung zu verlegen.

Auf der Homepage kann vor der Veranstaltung nachgeschaut werden, ob die Veranstaltung aufgrund von Naturgewalten abgesagt werden muss oder verlegt wird.

8. Datenschutzerklärung

Die vom Kunden übermittelten Daten werden vom Verein WERK°STADT e. V. streng vertraulich behandelt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Sofern Sie über das Internet Daten übermitteln - im Rahmen des online Ticketkaufes - werden die Bestelldaten verschlüsselt und gesichert übertragen. Der Verein WERK°STADT e.V. übernimmt jedoch keine Haftung für die Datensicherheit wären dieser Übertragung über das Internet (z.B. wegen technischer Fehler des Providers) oder für einen eventuellen kriminellen Zugriff Dritter auf Dateien der Internetpräsens.

Nach dem Bundesdatenschutzgesetz haben die Kunden von dem Verein WERK°STADT e. V. ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über deren gespeicherte Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten gibt der Datenschutzbeauftragte von dem Verein WERK°STADT e.V. Auskunft:

Verein WERK°STADT e.V.
Sabrina Eilebrecht
Mannesmannstr. 6
58455 Witten
Fon 02302 94894-0
Fax 02302 94894-18
E-Mail: kontakt(at)werk-stadt.com

9. Bild- und Tonaufnahmen

Mit dem Betreten einer Veranstaltung des Vereins WERK°STADT e.V. erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass der Veranstalter Bildaufnahmen des Besuchers, die diesen als Teilnehmer der Veranstaltung zeigen, erstellt, vervielfältigt und in Print- und audiovisuellen Medien veröffentlicht. Diese Einwilligung erfolgt vergütungslos sowie zeitlich und räumlich unbeschränkt. Das Herstellen von Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen durch Besucher ist grundsätzlich untersagt.

10. Keine Garantie

Die Angaben im Onlineauftritt und auf sonstigen Werbemaßnahmen der Flyer des Vereins WERK°STADT e. V.  sind unverbindliche Informationen. Für die dort gemachten Angaben und Daten wird keine Garantie übernommen.

11. Anwendbares Recht

Für sämtliche Rechtsgeschäfte mit dem Verein WERK°STADT e. V. gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) sowie etwaige sonstige zwischenstaatliche Übereinkommen, auch nach ihrer Übernahme in das Deutsche Recht, finden keine Anwendung. Bei Verträgen zu einem Zweck, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Berechtigten zugerechnet werden kann (Vertrag mit Verbraucher), gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

12. Gerichtsstand

Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten über diese Geschäftsbedingungen und sämtliche Rechtsgeschäfte mit dem Verein WERK°STADT e.V. der Sitz des Vereins WERK°STADT e. V vereinbart. Der Verein WERK°STADT e. V. ist aber auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen ansonsten nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt, soweit die allgemeinen Geschäftsbedingungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.